Manch böse Überraschung erlebten am Donnerstag einige Menschen in Ahlen, die am Morgen auf die Straße getreten waren. Über Nacht verwandelte gefrierender Regen auf dem eiskalten Boden Gehwege in rutschige Eisflächen. Die Stadt Ahlen weist darauf hin, dass Anlieger solche Gefahren zu beseitigen haben und Gehwege vor ihrem Haus von tückischem Schnee und Eis räumen müssen.
Laut Straßenreinigungssatzung ist auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Erlaubt ist ihre Verwendung „in besonderen klimatischen Ausnahmefällen“, zum Beispiel bei Eisregen und immer dann, wenn durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden.
In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr entstandene Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu beseitigen. Bilden sich sogar Eiszapfen an Gebäuden und gefährden diese Verkehrsteilnehmer, dann sind sie vom Eigentümer unverzüglich zu entfernen. Ist dies nicht möglich, ist in geeigneter Weise auf die Gefahr hinzuweisen.
Quelle: Stadt Ahlen | Foto: Stadt Ahlen