
Wegen der weiterhin angespannten Pandemielage müssen sich ab Mittwoch (8. Dezember 2021) Besucherinnen und Besucher, die zur Erledigung von Verwaltungsvorgängen ins Rathaus der Stadt Ahlen müssen, auf Änderungen einstellen.
Die städtischen Verwaltungsgebäude an der Westenmauer, Südstraße und am Ostberg werden wieder geschlossen und können nur unter Berücksichtigung der 3 G-Regelung betreten werden. Darunter fallen Besuche, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Dabei darf der Nachweis des Testergebnisses nicht älter als 24 Stunden sein.
Zudem ist vorab eine Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeitung (Telefonnummern sind im Serviceportal der www.ahlen.de hinterlegt) oder online auf der Startseite der www.ahlen.de bzw. direkt unter https://termin.stadt-ahlen.de erforderlich.
Die 3 G-Nachweise werden vor dem Rathausbesuch am Informations- und Anmeldepavillon auf dem Vorplatz kontrolliert. Am Verwaltungsgebäude an der Südstraße erfolgt die Zugangskontrolle vor dem Gebäudeeingang. Bei den Ahlener Umweltbetrieben am Ostberg werden die Zugangsberechtigungen am Empfang geprüft.
Für alle Besucherinnen und Besucher besteht weiterhin beim Betreten der Verwaltungsgebäude der Stadt Ahlen Maskenpflicht. Hierbei muss es sich um FFP2-Masken oder medizinische Masken handeln.
Quelle: Stadt Ahlen | Foto: Stadt Ahlen